SCHWEIZ · LANDSCHAFT · RAUMPLANUNG
Richtplanung — Windenergie
Was diese Ebene zeigt
Die Gebiete für die Windenergie in den kantonalen Richtplänen nach Art. 8b RPG, als Festsetzung, Zwischenergebnis oder Vororientierung. Der Richtplan ist behördenverbindlich, nicht eigentümerverbindlich: Für eine Anlage braucht es zusätzlich eine Nutzungsplanung und eine Baubewilligung. Enthalten sind die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, FR, GE, GL, JU, LU, NE, SH, SO, SZ, TG, TI, UR, VS, ZG und ZH; nicht enthalten sind Kantone, deren Nutzungsbedingungen die Verwendung in dieser App nicht erlauben oder die die Daten nicht offen publizieren.
Herausgeber und Lizenz
Kantone AG/AI/AR/BE/BL/FR/GE/GL/JU/LU/NE/SH/SO/SZ/TG/TI/UR/VS/ZG/ZH über geodienste.ch, Nutzungsbedingungen der Kantone
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Woher die Daten kommen
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Angaben zu jedem Objekt
Objektart · Beschreibung · Beschluss des Kantons · Kanton
In diesen Voreinstellungen
Bauen und Planung
Die Festlegungen, auf die ein Bauvorhaben zuerst stösst: Bauzonen, Grund- und überlagernde Nutzung, Planungszonen, Lärmempfindlichkeitsstufen, Fruchtfolgeflächen, statische Waldgrenzen und Gewässerraum, die Baulinien der Nationalstrassen und die Sicherheitszonen der Flugplätze, belastete Standorte, ISOS und IVS. Verbindlich für ein Grundstück bleibt der ÖREB-Kataster.