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Diese Website ist ganz neu, und ich baue noch daran. Die App für iPhone, iPad und Mac ist das fertige Produkt. Weitere Länder kommen bald auf diese Website. App holen

SCHWEIZ · LANDSCHAFT · RAUMPLANUNG

Statische Waldgrenzen

ProAls Linien gezeichnetErscheint ab Zoomstufe 13In der Umkreissuche der App

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Was diese Ebene zeigt

Die statischen Waldgrenzen nach Art. 10 und 13 des Waldgesetzes, in der Nutzungsplanung rechtskräftig festgestellt. Neue Bestockungen ausserhalb dieser Grenzen gelten nicht als Wald; die Linie ist damit der Waldrand, von dem Bauten und Anlagen den kantonalen Mindestabstand einhalten müssen (Art. 17 WaG). Enthalten sind die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, FR, GE, GL, GR, JU, LU, SH, SO, SZ, TG, TI, UR, VS, ZG und ZH; nicht enthalten sind Kantone, deren Nutzungsbedingungen die Verwendung in dieser App nicht erlauben oder die die Daten nicht offen publizieren. Für die Daten des Kantons Graubünden gilt: «Die Informationen der Richt- oder Nutzungsplanung erfolgen ohne Gewähr und haben keinerlei Rechtswirkung. Verbindlich sind einzig die vom Planungsträger und der Genehmigungsbehörde unterzeichneten Dokumente in Papierform.»

Herausgeber und Lizenz

Kantone AG/AI/AR/BE/BL/BS/FR/GE/GL/GR/JU/LU/SH/SO/SZ/TG/TI/UR/VS/ZG/ZH über geodienste.ch (Quelle: Waldgrenzen, Kanton Graubünden, 2026), Nutzungsbedingungen der Kantone

Lizenz vom Herausgeber nicht angegeben

Kantone AG/AI/AR/BE/BL/BS/FR/GE/GL/GR/JU/LU/SH/SO/SZ/TG/TI/UR/VS/ZG/ZH über geodienste.ch (Quelle: Waldgrenzen, Kanton Graubünden, 2026), Nutzungsbedingungen der Kantone

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Woher die Daten kommen

WFS · geodienste.ch

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Angaben zu jedem Objekt

Typ · Verbindlichkeit · Rechtsstatus · Publiziert ab · Kanton

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Bauen und Planung

Die Festlegungen, auf die ein Bauvorhaben zuerst stösst: Bauzonen, Grund- und überlagernde Nutzung, Planungszonen, Lärmempfindlichkeitsstufen, Fruchtfolgeflächen, statische Waldgrenzen und Gewässerraum, die Baulinien der Nationalstrassen und die Sicherheitszonen der Flugplätze, belastete Standorte, ISOS und IVS. Verbindlich für ein Grundstück bleibt der ÖREB-Kataster.

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