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Diese Website ist ganz neu, und ich baue noch daran. Die App für iPhone, iPad und Mac ist das fertige Produkt. Weitere Länder kommen bald auf diese Website. App holen

SCHWEIZ · LANDSCHAFT · RAUMPLANUNG

Planungszonen

ProAls Flächen gezeichnetErscheint ab Zoomstufe 12In der Umkreissuche der App

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Was diese Ebene zeigt

Planungszonen nach Art. 27 RPG: Gebiete, für die eine Behörde den Nutzungsplan anpassen will und in denen bis dahin nichts unternommen werden darf, was die Planung erschweren könnte. Sie dürfen für längstens fünf Jahre bestimmt werden, sofern das kantonale Recht keine Verlängerung vorsieht. Für ein Bauvorhaben heisst das: Auch was die geltende Zone erlaubt, kann in einer Planungszone blockiert sein. In den Daten stehen auch Zonen, deren Gültigkeit abgelaufen ist; ob eine Zone noch gilt, sagt die Gemeinde. Enthalten sind die Kantone AG, AR, BE, BL, BS, FR, GE, GR, JU, LU, SH, SO, SZ, TG, TI, UR, ZG und ZH; nicht enthalten sind Kantone, deren Nutzungsbedingungen die Verwendung in dieser App nicht erlauben oder die die Daten nicht offen publizieren. Für die Daten des Kantons Graubünden gilt: «Die Informationen der Richt- oder Nutzungsplanung erfolgen ohne Gewähr und haben keinerlei Rechtswirkung. Verbindlich sind einzig die vom Planungsträger und der Genehmigungsbehörde unterzeichneten Dokumente in Papierform.»

Herausgeber und Lizenz

Kantone AG/AR/BE/BL/BS/FR/GE/GR/JU/LU/SH/SO/SZ/TG/TI/UR/ZG/ZH über geodienste.ch (Quelle: Planungszonen, Kanton Graubünden, 2026), Nutzungsbedingungen der Kantone

Lizenz vom Herausgeber nicht angegeben

Kantone AG/AR/BE/BL/BS/FR/GE/GR/JU/LU/SH/SO/SZ/TG/TI/UR/ZG/ZH über geodienste.ch (Quelle: Planungszonen, Kanton Graubünden, 2026), Nutzungsbedingungen der Kantone

Amtlicher Leitfaden ↗

Woher die Daten kommen

WFS · geodienste.ch

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Angaben zu jedem Objekt

Bezeichnung · Gültig ab · Gültig bis · Ebene · Rechtsstatus · Kanton

In diesen Voreinstellungen

Bauen und Planung

Die Festlegungen, auf die ein Bauvorhaben zuerst stösst: Bauzonen, Grund- und überlagernde Nutzung, Planungszonen, Lärmempfindlichkeitsstufen, Fruchtfolgeflächen, statische Waldgrenzen und Gewässerraum, die Baulinien der Nationalstrassen und die Sicherheitszonen der Flugplätze, belastete Standorte, ISOS und IVS. Verbindlich für ein Grundstück bleibt der ÖREB-Kataster.

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