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Diese Website ist ganz neu, und ich baue noch daran. Die App für iPhone, iPad und Mac ist das fertige Produkt. Weitere Länder kommen bald auf diese Website. App holen

SCHWEIZ · LANDSCHAFT · RAUMPLANUNG

Sicherheitszonenpläne der Flugplätze

ProAls Flächen gezeichnetErscheint ab Zoomstufe 10In der Umkreissuche der App

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Was diese Ebene zeigt

Die Sicherheitszonenpläne der Flugplätze nach Art. 42 des Luftfahrtgesetzes. Sie legen Flächen fest, über die Bauten, Anlagen und Bäume nicht hinausragen dürfen, damit An- und Abflug sicher bleiben. Die Pläne sind eigentümerverbindlich; ein Gebäude, ein Kran oder eine Windenergieanlage in ihrem Bereich ist früh mit dem Flugplatz und dem BAZL abzuklären.

Herausgeber und Lizenz

Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL), opendata.swiss: freie Nutzung, Quellenangabe Pflicht

Lizenz vom Herausgeber nicht angegeben

Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL), opendata.swiss: freie Nutzung, Quellenangabe Pflicht

Amtlicher Leitfaden ↗

Woher die Daten kommen

GEOADMIN

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Angaben zu jedem Objekt

Flugplatz · Zonentyp · Rechtsstatus · Gültig ab

In diesen Voreinstellungen

Bauen und Planung

Die Festlegungen, auf die ein Bauvorhaben zuerst stösst: Bauzonen, Grund- und überlagernde Nutzung, Planungszonen, Lärmempfindlichkeitsstufen, Fruchtfolgeflächen, statische Waldgrenzen und Gewässerraum, die Baulinien der Nationalstrassen und die Sicherheitszonen der Flugplätze, belastete Standorte, ISOS und IVS. Verbindlich für ein Grundstück bleibt der ÖREB-Kataster.

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