SCHWEIZ · LANDSCHAFT · RAUMPLANUNG
Lärmempfindlichkeitsstufen
Was diese Ebene zeigt
Die Lärmempfindlichkeitsstufen nach Art. 43 der Lärmschutz-Verordnung, die die Gemeinden den Nutzungszonen zuordnen: ES I in Zonen mit erhöhtem Lärmschutzbedürfnis, ES II in Zonen ohne störende Betriebe wie Wohnzonen, ES III in Zonen mit mässig störenden Betrieben wie Misch- und Landwirtschaftszonen, ES IV in Industriezonen. Die Stufe bestimmt, welche Belastungsgrenzwerte für Strassen-, Bahn-, Flug- und Industrielärm gelten, und damit, ob Räume mit lärmempfindlicher Nutzung an einem Standort bewilligt werden können. Enthalten sind die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, FR, GE, GR, JU, LU, NE, SH, SO, SZ, TG, TI, UR, VS und ZG; nicht enthalten sind Kantone, deren Nutzungsbedingungen die Verwendung in dieser App nicht erlauben oder die die Daten nicht offen publizieren. Für die Daten des Kantons Graubünden gilt: «Die Informationen der Richt- oder Nutzungsplanung erfolgen ohne Gewähr und haben keinerlei Rechtswirkung. Verbindlich sind einzig die vom Planungsträger und der Genehmigungsbehörde unterzeichneten Dokumente in Papierform.»
Herausgeber und Lizenz
Kantone AG/AI/AR/BE/BL/BS/FR/GE/GR/JU/LU/NE/SH/SO/SZ/TG/TI/UR/VS/ZG über geodienste.ch (Quelle: Lärmempfindlichkeitsstufen (ES), Kanton Graubünden, 2026), Nutzungsbedingungen der Kantone
Lizenz vom Herausgeber nicht angegeben
Kantone AG/AI/AR/BE/BL/BS/FR/GE/GR/JU/LU/NE/SH/SO/SZ/TG/TI/UR/VS/ZG über geodienste.ch (Quelle: Lärmempfindlichkeitsstufen (ES), Kanton Graubünden, 2026), Nutzungsbedingungen der Kantone
Woher die Daten kommen
WFS · geodienste.ch
Merestone fragt diesen Dienst live nach dem Ausschnitt auf dem Bildschirm. Über einen kurzen Zwischenspeicher hinaus wird nichts kopiert oder gespeichert.
Angaben zu jedem Objekt
Empfindlichkeitsstufe · Rechtsstatus · Publiziert ab · Kanton
In diesen Voreinstellungen
Bauen und Planung
Die Festlegungen, auf die ein Bauvorhaben zuerst stösst: Bauzonen, Grund- und überlagernde Nutzung, Planungszonen, Lärmempfindlichkeitsstufen, Fruchtfolgeflächen, statische Waldgrenzen und Gewässerraum, die Baulinien der Nationalstrassen und die Sicherheitszonen der Flugplätze, belastete Standorte, ISOS und IVS. Verbindlich für ein Grundstück bleibt der ÖREB-Kataster.