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Diese Website ist ganz neu, und ich baue noch daran. Die App für iPhone, iPad und Mac ist das fertige Produkt. Weitere Länder kommen bald auf diese Website. App holen

SCHWEIZ · LANDSCHAFT · RAUMPLANUNG

Lärmempfindlichkeitsstufen

ProAls Flächen gezeichnetErscheint ab Zoomstufe 14In der Umkreissuche der App

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Was diese Ebene zeigt

Die Lärmempfindlichkeitsstufen nach Art. 43 der Lärmschutz-Verordnung, die die Gemeinden den Nutzungszonen zuordnen: ES I in Zonen mit erhöhtem Lärmschutzbedürfnis, ES II in Zonen ohne störende Betriebe wie Wohnzonen, ES III in Zonen mit mässig störenden Betrieben wie Misch- und Landwirtschaftszonen, ES IV in Industriezonen. Die Stufe bestimmt, welche Belastungsgrenzwerte für Strassen-, Bahn-, Flug- und Industrielärm gelten, und damit, ob Räume mit lärmempfindlicher Nutzung an einem Standort bewilligt werden können. Enthalten sind die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, FR, GE, GR, JU, LU, NE, SH, SO, SZ, TG, TI, UR, VS und ZG; nicht enthalten sind Kantone, deren Nutzungsbedingungen die Verwendung in dieser App nicht erlauben oder die die Daten nicht offen publizieren. Für die Daten des Kantons Graubünden gilt: «Die Informationen der Richt- oder Nutzungsplanung erfolgen ohne Gewähr und haben keinerlei Rechtswirkung. Verbindlich sind einzig die vom Planungsträger und der Genehmigungsbehörde unterzeichneten Dokumente in Papierform.»

Herausgeber und Lizenz

Kantone AG/AI/AR/BE/BL/BS/FR/GE/GR/JU/LU/NE/SH/SO/SZ/TG/TI/UR/VS/ZG über geodienste.ch (Quelle: Lärmempfindlichkeitsstufen (ES), Kanton Graubünden, 2026), Nutzungsbedingungen der Kantone

Lizenz vom Herausgeber nicht angegeben

Kantone AG/AI/AR/BE/BL/BS/FR/GE/GR/JU/LU/NE/SH/SO/SZ/TG/TI/UR/VS/ZG über geodienste.ch (Quelle: Lärmempfindlichkeitsstufen (ES), Kanton Graubünden, 2026), Nutzungsbedingungen der Kantone

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Woher die Daten kommen

WFS · geodienste.ch

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Angaben zu jedem Objekt

Empfindlichkeitsstufe · Rechtsstatus · Publiziert ab · Kanton

In diesen Voreinstellungen

Bauen und Planung

Die Festlegungen, auf die ein Bauvorhaben zuerst stösst: Bauzonen, Grund- und überlagernde Nutzung, Planungszonen, Lärmempfindlichkeitsstufen, Fruchtfolgeflächen, statische Waldgrenzen und Gewässerraum, die Baulinien der Nationalstrassen und die Sicherheitszonen der Flugplätze, belastete Standorte, ISOS und IVS. Verbindlich für ein Grundstück bleibt der ÖREB-Kataster.

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