SCHWEIZ · LANDSCHAFT · RAUMPLANUNG
Waldabstandslinien
Was diese Ebene zeigt
Die rechtskräftigen Waldabstandslinien der Nutzungsplanung. Bauten und Anlagen in Waldesnähe sind nur zulässig, wenn sie Erhaltung, Pflege und Nutzung des Waldes nicht beeinträchtigen; die Linie legt den Mindestabstand zum Waldrand fest. Enthalten sind die Kantone AR, BE, BL, FR, GE, GL, SO, SZ, UR, ZG und ZH; nicht enthalten sind Kantone, deren Nutzungsbedingungen die Verwendung in dieser App nicht erlauben oder die die Daten nicht offen publizieren.
Herausgeber und Lizenz
Kantone AR/BE/BL/FR/GE/GL/SO/SZ/UR/ZG/ZH über geodienste.ch · Nutzungsbedingungen der Kantone
Kantone AR/BE/BL/FR/GE/GL/SO/SZ/UR/ZG/ZH über geodienste.ch, Nutzungsbedingungen der Kantone
Woher die Daten kommen
WFS · geodienste.ch
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Angaben zu jedem Objekt
Rechtsstatus · Verbindlichkeit · Publiziert ab · Kanton
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