SCHWEIZ · AUSWEISUNGEN · BUNDESINVENTARE
Landschaften und Naturdenkmäler (BLN)
Was diese Ebene zeigt
Das Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung nach Art. 5 NHG und der VBLN. Ein Objekt im Inventar verdient nach Art. 6 NHG in besonderem Mass die ungeschmälerte Erhaltung oder jedenfalls die grösstmögliche Schonung; bei der Erfüllung einer Bundesaufgabe darf davon nur abgewichen werden, wenn gleich- oder höherwertige Interessen von ebenfalls nationaler Bedeutung entgegenstehen. Kann ein Objekt dabei erheblich beeinträchtigt werden, verfasst die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission ein Gutachten (Art. 7 NHG). Massgebend sind die Schutzziele im Objektblatt, das über den Link erreichbar ist.
Herausgeber und Lizenz
Bundesamt für Umwelt (BAFU), opendata.swiss: freie Nutzung, Quellenangabe Pflicht
Lizenz vom Herausgeber nicht angegeben
Bundesamt für Umwelt (BAFU), opendata.swiss: freie Nutzung, Quellenangabe Pflicht
Woher die Daten kommen
GEOADMIN
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Angaben zu jedem Objekt
Objektnummer · Fläche (ha)
In diesen Voreinstellungen
Schutzgebiete
Die Schutzgebiete, mit denen die Karte in der ganzen Schweiz kostenlos aufgeht: die Smaragd- und Ramsar-Gebiete, das BLN, der Schweizerische Nationalpark und die Pärke von nationaler Bedeutung, die Biosphärenreservate und UNESCO-Naturstätten, die Wasser- und Zugvogelreservate, die Badegewässer und die Wanderrouten von SchweizMobil.
Bundesinventare
Die Inventare von nationaler Bedeutung, an denen ein Vorhaben gemessen wird: BLN, Auen, Hoch- und Flachmoore, Moorlandschaften, Trockenwiesen und -weiden und Amphibienlaichgebiete, dazu die Jagdbanngebiete, Vogelreservate, Waldreservate, Wildruhezonen, die Smaragd- und Ramsar-Gebiete und die Pro-Natura-Schutzgebiete. Die Grundlage jeder Umweltabklärung nach NHG.
Umweltabklärung
Womit ein Umweltbüro eine Standortabklärung beginnt: die Biotopinventare des Bundes, Waldreservate und Wildruhezonen, der Zustand der Fliessgewässer, Wildtierkorridore und Amphibienzugstellen, die Fundorte gefährdeter Moose, dazu die Grundwasserschutzzonen, die Gefahrenkarte und die Kataster der belasteten Standorte der Kantone, die sie offen publizieren.
Kulturerbe und Landschaft
Ortsbilder von nationaler Bedeutung (ISOS), historische Verkehrswege (IVS), Kulturgüter von nationaler Bedeutung und das UNESCO-Welterbe, mit den Landschaften des BLN, den Moorlandschaften, den Geotopen und dem Perimeter der Alpenkonvention.