SCHWEIZ · AUSWEISUNGEN · BUNDESINVENTARE
Amphibienlaichgebiete — ortsfeste Objekte
Was diese Ebene zeigt
Die ortsfesten Objekte des Inventars der Amphibienlaichgebiete von nationaler Bedeutung nach der Amphibienlaichgebiete-Verordnung (AlgV). Bereich A umfasst die Laichgewässer mit ihren Uferbereichen, Bereich B den angrenzenden Lebensraum, den die Amphibien ausserhalb der Fortpflanzungszeit brauchen. Die Objekte sollen ungeschmälert erhalten werden; Abweichungen sind nur für unmittelbar standortgebundene Vorhaben von überwiegendem öffentlichem Interesse von nationaler Bedeutung zulässig und verlangen Wiederherstellungs- oder Ersatzmassnahmen. Strassenabschnitte mit Wanderungen zeigt die Ebene «Amphibienwanderungen mit Verkehrskonflikten».
Herausgeber und Lizenz
Bundesamt für Umwelt (BAFU), opendata.swiss: freie Nutzung, Quellenangabe Pflicht
Lizenz vom Herausgeber nicht angegeben
Bundesamt für Umwelt (BAFU), opendata.swiss: freie Nutzung, Quellenangabe Pflicht
Woher die Daten kommen
GEOADMIN
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Angaben zu jedem Objekt
Objektnummer · Bereich
In diesen Voreinstellungen
Bundesinventare
Die Inventare von nationaler Bedeutung, an denen ein Vorhaben gemessen wird: BLN, Auen, Hoch- und Flachmoore, Moorlandschaften, Trockenwiesen und -weiden und Amphibienlaichgebiete, dazu die Jagdbanngebiete, Vogelreservate, Waldreservate, Wildruhezonen, die Smaragd- und Ramsar-Gebiete und die Pro-Natura-Schutzgebiete. Die Grundlage jeder Umweltabklärung nach NHG.
Umweltabklärung
Womit ein Umweltbüro eine Standortabklärung beginnt: die Biotopinventare des Bundes, Waldreservate und Wildruhezonen, der Zustand der Fliessgewässer, Wildtierkorridore und Amphibienzugstellen, die Fundorte gefährdeter Moose, dazu die Grundwasserschutzzonen, die Gefahrenkarte und die Kataster der belasteten Standorte der Kantone, die sie offen publizieren.