SCHWEIZ · AUSWEISUNGEN · BUNDESINVENTARE
Hoch- und Übergangsmoore von nationaler Bedeutung
Was diese Ebene zeigt
Die Hoch- und Übergangsmoore von nationaler Bedeutung nach der Hochmoorverordnung. Sie stehen unter dem Schutz der Bundesverfassung: In Mooren von besonderer Schönheit und gesamtschweizerischer Bedeutung dürfen weder Anlagen gebaut noch Bodenveränderungen vorgenommen werden, ausgenommen Einrichtungen, die dem Schutz oder der bisherigen landwirtschaftlichen Nutzung dienen (Art. 78 Abs. 5 BV). Die Objekte sollen ungeschmälert erhalten werden, und in gestörten Bereichen soll die Regeneration gefördert werden. Die ökologisch ausreichenden Pufferzonen, die die Kantone um die Moore festlegen, zeigt diese Ebene nicht.
Herausgeber und Lizenz
Bundesamt für Umwelt (BAFU), opendata.swiss: freie Nutzung, Quellenangabe Pflicht
Lizenz vom Herausgeber nicht angegeben
Bundesamt für Umwelt (BAFU), opendata.swiss: freie Nutzung, Quellenangabe Pflicht
Woher die Daten kommen
GEOADMIN
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Angaben zu jedem Objekt
Objektnummer · Typ · Vegetation
In diesen Voreinstellungen
Bundesinventare
Die Inventare von nationaler Bedeutung, an denen ein Vorhaben gemessen wird: BLN, Auen, Hoch- und Flachmoore, Moorlandschaften, Trockenwiesen und -weiden und Amphibienlaichgebiete, dazu die Jagdbanngebiete, Vogelreservate, Waldreservate, Wildruhezonen, die Smaragd- und Ramsar-Gebiete und die Pro-Natura-Schutzgebiete. Die Grundlage jeder Umweltabklärung nach NHG.
Umweltabklärung
Womit ein Umweltbüro eine Standortabklärung beginnt: die Biotopinventare des Bundes, Waldreservate und Wildruhezonen, der Zustand der Fliessgewässer, Wildtierkorridore und Amphibienzugstellen, die Fundorte gefährdeter Moose, dazu die Grundwasserschutzzonen, die Gefahrenkarte und die Kataster der belasteten Standorte der Kantone, die sie offen publizieren.