SCHWEIZ · AUSWEISUNGEN · BUNDESINVENTARE
Auengebiete von nationaler Bedeutung
Was diese Ebene zeigt
Die Auengebiete von nationaler Bedeutung nach Art. 18a NHG und der Auenverordnung. Die Objekte sollen ungeschmälert erhalten werden; zum Schutzziel gehören die auentypische Pflanzen- und Tierwelt und, soweit es sinnvoll und machbar ist, die natürliche Dynamik des Gewässer- und Geschiebehaushalts. Abweichungen sind nur für unmittelbar standortgebundene Vorhaben zulässig, die dem Schutz vor schädlichen Auswirkungen des Wassers oder einem anderen überwiegenden öffentlichen Interesse von nationaler Bedeutung dienen, und verpflichten zu Schutz-, Wiederherstellungs- oder Ersatzmassnahmen. Den genauen Grenzverlauf legen die Kantone fest.
Herausgeber und Lizenz
Bundesamt für Umwelt (BAFU), opendata.swiss: freie Nutzung, Quellenangabe Pflicht
Lizenz vom Herausgeber nicht angegeben
Bundesamt für Umwelt (BAFU), opendata.swiss: freie Nutzung, Quellenangabe Pflicht
Woher die Daten kommen
GEOADMIN
Merestone fragt diesen Dienst live nach dem Ausschnitt auf dem Bildschirm. Über einen kurzen Zwischenspeicher hinaus wird nichts kopiert oder gespeichert.
Angaben zu jedem Objekt
Objektnummer · Typ
In diesen Voreinstellungen
Bundesinventare
Die Inventare von nationaler Bedeutung, an denen ein Vorhaben gemessen wird: BLN, Auen, Hoch- und Flachmoore, Moorlandschaften, Trockenwiesen und -weiden und Amphibienlaichgebiete, dazu die Jagdbanngebiete, Vogelreservate, Waldreservate, Wildruhezonen, die Smaragd- und Ramsar-Gebiete und die Pro-Natura-Schutzgebiete. Die Grundlage jeder Umweltabklärung nach NHG.
Umweltabklärung
Womit ein Umweltbüro eine Standortabklärung beginnt: die Biotopinventare des Bundes, Waldreservate und Wildruhezonen, der Zustand der Fliessgewässer, Wildtierkorridore und Amphibienzugstellen, die Fundorte gefährdeter Moose, dazu die Grundwasserschutzzonen, die Gefahrenkarte und die Kataster der belasteten Standorte der Kantone, die sie offen publizieren.