SCHWEIZ · AUSWEISUNGEN · BUNDESINVENTARE
Trockenwiesen und -weiden von nationaler Bedeutung (TWW)
Was diese Ebene zeigt
Das Inventar der Trockenwiesen und -weiden von nationaler Bedeutung nach der Trockenwiesenverordnung (TwwV). Die Objekte sollen ungeschmälert erhalten werden; zum Schutzziel gehören die spezifische Pflanzen- und Tierwelt, die typische Eigenart und Struktur der Flächen und eine nachhaltige landwirtschaftliche Nutzung, die die Kantone wenn möglich über Vereinbarungen mit den Bewirtschaftern sichern (Art. 18c NHG). Abweichungen vom Schutzziel sind nur in den engen Fällen der TwwV zulässig und verlangen Schutz-, Wiederherstellungs- oder Ersatzmassnahmen.
Herausgeber und Lizenz
Bundesamt für Umwelt (BAFU), opendata.swiss: freie Nutzung, Quellenangabe Pflicht
Lizenz vom Herausgeber nicht angegeben
Bundesamt für Umwelt (BAFU), opendata.swiss: freie Nutzung, Quellenangabe Pflicht
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Bundesinventare
Die Inventare von nationaler Bedeutung, an denen ein Vorhaben gemessen wird: BLN, Auen, Hoch- und Flachmoore, Moorlandschaften, Trockenwiesen und -weiden und Amphibienlaichgebiete, dazu die Jagdbanngebiete, Vogelreservate, Waldreservate, Wildruhezonen, die Smaragd- und Ramsar-Gebiete und die Pro-Natura-Schutzgebiete. Die Grundlage jeder Umweltabklärung nach NHG.
Umweltabklärung
Womit ein Umweltbüro eine Standortabklärung beginnt: die Biotopinventare des Bundes, Waldreservate und Wildruhezonen, der Zustand der Fliessgewässer, Wildtierkorridore und Amphibienzugstellen, die Fundorte gefährdeter Moose, dazu die Grundwasserschutzzonen, die Gefahrenkarte und die Kataster der belasteten Standorte der Kantone, die sie offen publizieren.
Landwirtschaft und Biodiversität
Die Biodiversitätsförderflächen mit Qualitätsstufe II und in Vernetzungsprojekten, die Fruchtfolgeflächen und die Trocken- und Feuchtgebiete, die auf landwirtschaftliche Pflege angewiesen sind: Trockenwiesen und -weiden und Flachmoore von nationaler Bedeutung.