DEUTSCHLAND · AUSWEISUNGEN · HOCHWASSER
Überschwemmungsgebiete, gesetzlich (Rheinland-Pfalz)
Was diese Ebene zeigt
Gesetzliche Überschwemmungsgebiete des Landes: per Rechtsverordnung festgesetzt, vorläufig gesichert oder als Hochwasserschutzanlage kraft Gesetzes, mit Gewässerabschnitt, Verordnungsdatum und Link auf die Unterlagen. Darin gilt § 78 WHG, etwa das Verbot neuer Baugebiete. Die bundesweite Ebene nennt weder Datum noch Unterlagen.
Herausgeber und Lizenz
Ministerium für Landwirtschaft, Weinbau, Umwelt und Forsten Rheinland-Pfalz / Landesamt für Umwelt · CC BY-SA 4.0
© Ministerium für Landwirtschaft, Weinbau, Umwelt und Forsten Rheinland-Pfalz / Landesamt für Umwelt — CC BY-SA 4.0
Woher die Daten kommen
WFS · geodienste-wasser.rlp-umwelt.de
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Angaben zu jedem Objekt
Status · Verordnung vom · Wiederkehrintervall · Herkunft
In diesen Voreinstellungen
Wasser und Hochwasser
Die wasserrechtliche Seite eines Standorts: Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebiete mit ihren Zonen, festgesetzte Überschwemmungsgebiete und Hochwassergefahrenkarten, die sächsischen Hochwasserentstehungsgebiete und die Badegewässer. In festgesetzten Überschwemmungsgebieten nach § 76 WHG gelten die baulichen Schutzvorschriften des § 78 WHG mit gesetzlichen Ausnahmen und behördlichen Zulassungsmöglichkeiten. Die Karte ersetzt keine Prüfung des konkreten Vorhabens durch die zuständige Behörde.
Weitere Ebenen in dieser Gruppe
- Überschwemmungsgebiete (bundesweit, WasserBLIcK)
- Überschwemmungsgebiete HQ100, § 65 WG (Baden-Württemberg)
- Überschwemmungsgebiete per Verordnung (Baden-Württemberg)
- Festgesetzte Überschwemmungsgebiete (Sachsen)
- Hochwasserentstehungsgebiete (Sachsen)
- Überschwemmungsgebiete HQ100 (Hessen)
- Hochwasser mittlerer Wahrscheinlichkeit (Hessen)
- Überschwemmungsgebiete (Mecklenburg-Vorpommern)
- Hochwasser-Risikogebiete außerhalb ÜSG (Rheinland-Pfalz)