DEUTSCHLAND · AUSWEISUNGEN · HOCHWASSER
Festgesetzte Überschwemmungsgebiete (Sachsen)
Was diese Ebene zeigt
Per Rechtsverordnung festgesetzte Überschwemmungsgebiete nach § 76 WHG, in der Regel für das hundertjährliche Hochwasser. In ihnen ist die Ausweisung neuer Baugebiete grundsätzlich untersagt (§ 78 Abs. 1 WHG) und die Errichtung baulicher Anlagen nur mit Genehmigung möglich. Das ist die härteste wasserrechtliche Restriktion, der ein Vorhaben begegnen kann.
Herausgeber und Lizenz
LfULG (Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie) — Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0
Lizenz vom Herausgeber nicht angegeben
LfULG (Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie) — Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0
Woher die Daten kommen
ARCGIS · luis.sachsen.de
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Angaben zu jedem Objekt
Gewässer · Ordnung · Wiederkehrintervall · Fläche (ha) · Status
In diesen Voreinstellungen
Wasser und Hochwasser
Die wasserrechtliche Seite eines Standorts: Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebiete mit ihren Zonen, festgesetzte Überschwemmungsgebiete und Hochwassergefahrenkarten, die sächsischen Hochwasserentstehungsgebiete und die Badegewässer. Ein festgesetztes Überschwemmungsgebiet nach § 78 WHG ist die härteste Restriktion, der ein Vorhaben begegnen kann.