DEUTSCHLAND · AUSWEISUNGEN · HOCHWASSER
Überschwemmungsgebiete per Verordnung (Baden-Württemberg)
Was diese Ebene zeigt
Überschwemmungsgebiete, die eigens per Rechtsverordnung nach früherem Wassergesetz festgesetzt oder öffentlich ausgelegt wurden, mit Gewässer und Datum des Rechtsvorgangs. Sie ergänzen die HQ100-Flächen und reichen stellenweise darüber hinaus; auch hier gelten die Beschränkungen des § 78 WHG.
Herausgeber und Lizenz
Grundlage: Daten aus dem Umweltinformationssystem (UIS) der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg.
Lizenz vom Herausgeber nicht angegeben
Grundlage: Daten aus dem Umweltinformationssystem (UIS) der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg.
Woher die Daten kommen
ARCGIS · rips-gdi.lubw.baden-wuerttemberg.de
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Angaben zu jedem Objekt
Status · Gewässer · Verordnung vom · Zuständige Behörde
In diesen Voreinstellungen
Wasser und Hochwasser
Die wasserrechtliche Seite eines Standorts: Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebiete mit ihren Zonen, festgesetzte Überschwemmungsgebiete und Hochwassergefahrenkarten, die sächsischen Hochwasserentstehungsgebiete und die Badegewässer. In festgesetzten Überschwemmungsgebieten nach § 76 WHG gelten die baulichen Schutzvorschriften des § 78 WHG mit gesetzlichen Ausnahmen und behördlichen Zulassungsmöglichkeiten. Die Karte ersetzt keine Prüfung des konkreten Vorhabens durch die zuständige Behörde.
Weitere Ebenen in dieser Gruppe
- Überschwemmungsgebiete (bundesweit, WasserBLIcK)
- Überschwemmungsgebiete HQ100, § 65 WG (Baden-Württemberg)
- Festgesetzte Überschwemmungsgebiete (Sachsen)
- Hochwasserentstehungsgebiete (Sachsen)
- Überschwemmungsgebiete HQ100 (Hessen)
- Hochwasser mittlerer Wahrscheinlichkeit (Hessen)
- Überschwemmungsgebiete (Mecklenburg-Vorpommern)
- Überschwemmungsgebiete, gesetzlich (Rheinland-Pfalz)
- Hochwasser-Risikogebiete außerhalb ÜSG (Rheinland-Pfalz)