SCHWEIZ · LANDSCHAFT · BELASTETE STANDORTE
Kataster der belasteten Standorte (Punkte)
Was diese Ebene zeigt
Belastete Standorte, die ein Kanton im Kataster nach Art. 32c USG nur als Punkt führt, weil ihre Ausdehnung nicht erfasst ist. Rechtlich gilt für sie dasselbe wie für die Flächen: Die Veräusserung oder Teilung eines Grundstücks mit einem eingetragenen Standort bedarf einer Bewilligung (Art. 32dbis Abs. 3 USG). Enthalten sind die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, FR, GE, GL, GR, JU, LU, NE, SH, SO, SZ, TG, TI, UR, VS, ZG und ZH, soweit sie Punkte führen. Für die Daten des Kantons Graubünden gilt: «Hinsichtlich der inhaltlichen Richtigkeit, Genauigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der veröffentlichten Informationen wird keine Gewähr übernommen.»
Herausgeber und Lizenz
Kantone AG/AI/AR/BE/BL/BS/FR/GE/GL/GR/JU/LU/NE/SH/SO/SZ/TG/TI/UR/VS/ZG/ZH über geodienste.ch (Quelle: Kataster der belasteten Standorte (KbS), Kanton Graubünden, 2026), Nutzungsbedingungen der Kantone
Lizenz vom Herausgeber nicht angegeben
Kantone AG/AI/AR/BE/BL/BS/FR/GE/GL/GR/JU/LU/NE/SH/SO/SZ/TG/TI/UR/VS/ZG/ZH über geodienste.ch (Quelle: Kataster der belasteten Standorte (KbS), Kanton Graubünden, 2026), Nutzungsbedingungen der Kantone
Woher die Daten kommen
WFS · geodienste.ch
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Angaben zu jedem Objekt
Katasternummer · Status nach AltlV · Bemerkung · Kanton
In diesen Voreinstellungen
Bauen und Planung
Die Festlegungen, auf die ein Bauvorhaben zuerst stösst: Bauzonen, Grund- und überlagernde Nutzung, Planungszonen, Lärmempfindlichkeitsstufen, Fruchtfolgeflächen, statische Waldgrenzen und Gewässerraum, die Baulinien der Nationalstrassen und die Sicherheitszonen der Flugplätze, belastete Standorte, ISOS und IVS. Verbindlich für ein Grundstück bleibt der ÖREB-Kataster.