SCHWEIZ · LANDSCHAFT · BELASTETE STANDORTE
Kataster der belasteten Standorte
Was diese Ebene zeigt
Die Kataster der belasteten Standorte der Kantone nach Art. 32c USG und der Altlasten-Verordnung: Ablagerungs-, Betriebs- und Unfallstandorte, deren Belastung mit Abfällen feststeht oder mit grosser Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, mit ihrem Status von «keine schädlichen oder lästigen Einwirkungen zu erwarten» bis «sanierungsbedürftig». Die Veräusserung oder Teilung eines Grundstücks mit einem eingetragenen Standort bedarf einer Bewilligung der Behörde (Art. 32dbis Abs. 3 USG), und bei Bauvorhaben sind Aushub und Entsorgung früh abzuklären. Die Standorte des Bundes – Armee, öffentlicher Verkehr, zivile Flugplätze – stehen in eigenen Ebenen. Enthalten sind die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, FR, GE, GL, GR, JU, LU, NE, SH, SO, SZ, TG, TI, UR, VS, ZG und ZH; nicht enthalten sind Kantone, deren Nutzungsbedingungen die Verwendung in dieser App nicht erlauben oder die die Daten nicht offen publizieren. Für die Daten des Kantons Graubünden gilt: «Hinsichtlich der inhaltlichen Richtigkeit, Genauigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der veröffentlichten Informationen wird keine Gewähr übernommen.»
Herausgeber und Lizenz
Kantone AG/AI/AR/BE/BL/BS/FR/GE/GL/GR/JU/LU/NE/SH/SO/SZ/TG/TI/UR/VS/ZG/ZH über geodienste.ch (Quelle: Kataster der belasteten Standorte (KbS), Kanton Graubünden, 2026), Nutzungsbedingungen der Kantone
Lizenz vom Herausgeber nicht angegeben
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Woher die Daten kommen
WFS · geodienste.ch
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Angaben zu jedem Objekt
Katasternummer · Status nach AltlV · Untersuchungsmassnahmen · Bemerkung · Zuständige Behörde · Kanton
In diesen Voreinstellungen
Umweltabklärung
Womit ein Umweltbüro eine Standortabklärung beginnt: die Biotopinventare des Bundes, Waldreservate und Wildruhezonen, der Zustand der Fliessgewässer, Wildtierkorridore und Amphibienzugstellen, die Fundorte gefährdeter Moose, dazu die Grundwasserschutzzonen, die Gefahrenkarte und die Kataster der belasteten Standorte der Kantone, die sie offen publizieren.
Bauen und Planung
Die Festlegungen, auf die ein Bauvorhaben zuerst stösst: Bauzonen, Grund- und überlagernde Nutzung, Planungszonen, Lärmempfindlichkeitsstufen, Fruchtfolgeflächen, statische Waldgrenzen und Gewässerraum, die Baulinien der Nationalstrassen und die Sicherheitszonen der Flugplätze, belastete Standorte, ISOS und IVS. Verbindlich für ein Grundstück bleibt der ÖREB-Kataster.