SCHWEIZ · LANDSCHAFT · BELASTETE STANDORTE
Belastete Standorte — zivile Flugplätze (KbS BAZL)
Was diese Ebene zeigt
Der Kataster der belasteten Standorte im Bereich der zivilen Flugplätze nach Art. 32c USG und der Altlasten-Verordnung, geführt vom BAZL. Der Status sagt, ob schädliche oder lästige Einwirkungen zu erwarten sind und ob der Standort überwachungs- oder sanierungsbedürftig ist.
Herausgeber und Lizenz
Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL), opendata.swiss: freie Nutzung, Quellenangabe Pflicht
Lizenz vom Herausgeber nicht angegeben
Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL), opendata.swiss: freie Nutzung, Quellenangabe Pflicht
Woher die Daten kommen
GEOADMIN
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Angaben zu jedem Objekt
Katasternummer · Status nach AltlV · Untersuchungsstand
In diesen Voreinstellungen
Umweltabklärung
Womit ein Umweltbüro eine Standortabklärung beginnt: die Biotopinventare des Bundes, Waldreservate und Wildruhezonen, der Zustand der Fliessgewässer, Wildtierkorridore und Amphibienzugstellen, die Fundorte gefährdeter Moose, dazu die Grundwasserschutzzonen, die Gefahrenkarte und die Kataster der belasteten Standorte der Kantone, die sie offen publizieren.
Bauen und Planung
Die Festlegungen, auf die ein Bauvorhaben zuerst stösst: Bauzonen, Grund- und überlagernde Nutzung, Planungszonen, Lärmempfindlichkeitsstufen, Fruchtfolgeflächen, statische Waldgrenzen und Gewässerraum, die Baulinien der Nationalstrassen und die Sicherheitszonen der Flugplätze, belastete Standorte, ISOS und IVS. Verbindlich für ein Grundstück bleibt der ÖREB-Kataster.