DEUTSCHLAND · AUSWEISUNGEN · HOCHWASSER
Vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiete (Niedersachsen)
Was diese Ebene zeigt
Ermittelte Überschwemmungsgebiete in Niedersachsen, die noch nicht durch Verordnung festgesetzt, aber vorläufig gesichert sind (§ 76 Abs. 3 WHG). Für sie gelten die Beschränkungen des § 78 WHG bereits entsprechend (§ 78 Abs. 8 WHG). Maßgeblich ist die Bekanntmachung der zuständigen Behörde.
Herausgeber und Lizenz
Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) · dl-de/by-2-0
Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), dl-de/by-2-0
Woher die Daten kommen
ARCGIS · www.umweltkarten-niedersachsen.de
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Angaben zu jedem Objekt
Status · Rechtsgrundlage · Zuständige Behörde · Ermittlung
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