SCHWEIZ · AUSWEISUNGEN · SCHUTZGEBIETE
Nationalpark und Pärke von nationaler Bedeutung
Was diese Ebene zeigt
Der Schweizerische Nationalpark nach dem Nationalparkgesetz und die Pärke von nationaler Bedeutung nach Art. 23e ff. NHG und der Pärkeverordnung: regionale Naturpärke und Naturerlebnispärke. Ein regionaler Naturpark schafft kein eigenes Bauverbot; er stützt sich auf die bestehende Raumplanung und die Charta, die die Parkgemeinden eingehen. Strengere Regeln gelten im Nationalpark selbst und in den Kernzonen der Naturerlebnispärke, in denen sich die Natur frei entwickeln soll und die nur auf bezeichneten Wegen betreten werden dürfen. Die Zonen sind einzeln eingezeichnet.
Herausgeber und Lizenz
Bundesamt für Umwelt (BAFU), opendata.swiss: freie Nutzung, Quellenangabe Pflicht
Lizenz vom Herausgeber nicht angegeben
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Schutzgebiete
Die Schutzgebiete, mit denen die Karte in der ganzen Schweiz kostenlos aufgeht: die Smaragd- und Ramsar-Gebiete, das BLN, der Schweizerische Nationalpark und die Pärke von nationaler Bedeutung, die Biosphärenreservate und UNESCO-Naturstätten, die Wasser- und Zugvogelreservate, die Badegewässer und die Wanderrouten von SchweizMobil.
Draussen unterwegs
Wandern, Velo und Bike mit SchweizMobil, und worauf man unterwegs achten muss: Wildruhezonen und Jagdbanngebiete, Alpweiden mit Herdenschutzhunden, die Gefahrenzonen der Schiessanzeigen und die Einschränkungen für Drohnen – dazu die Pärke, Vogelreservate und Badegewässer.