SCHWEIZ · AUSWEISUNGEN · SCHUTZGEBIETE
Eidgenössische Jagdbanngebiete
Was diese Ebene zeigt
Die eidgenössischen Jagdbanngebiete nach Art. 11 des Jagdgesetzes und der Verordnung über die eidgenössischen Jagdbanngebiete (VEJ). Sie dienen dem Schutz und der Erhaltung seltener und bedrohter wildlebender Säugetiere und Vögel und ihrer Lebensräume. Die Jagd ist grundsätzlich verboten, und die VEJ legt weitere Verhaltensregeln fest; der Typ unterscheidet Gebiete mit integralen und mit partiellen Schutzbestimmungen.
Herausgeber und Lizenz
Bundesamt für Umwelt (BAFU), opendata.swiss: freie Nutzung, Quellenangabe Pflicht
Lizenz vom Herausgeber nicht angegeben
Bundesamt für Umwelt (BAFU), opendata.swiss: freie Nutzung, Quellenangabe Pflicht
Woher die Daten kommen
GEOADMIN
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Angaben zu jedem Objekt
Objektnummer · Typ · Fläche (ha)
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Bundesinventare
Die Inventare von nationaler Bedeutung, an denen ein Vorhaben gemessen wird: BLN, Auen, Hoch- und Flachmoore, Moorlandschaften, Trockenwiesen und -weiden und Amphibienlaichgebiete, dazu die Jagdbanngebiete, Vogelreservate, Waldreservate, Wildruhezonen, die Smaragd- und Ramsar-Gebiete und die Pro-Natura-Schutzgebiete. Die Grundlage jeder Umweltabklärung nach NHG.
Draussen unterwegs
Wandern, Velo und Bike mit SchweizMobil, und worauf man unterwegs achten muss: Wildruhezonen und Jagdbanngebiete, Alpweiden mit Herdenschutzhunden, die Gefahrenzonen der Schiessanzeigen und die Einschränkungen für Drohnen – dazu die Pärke, Vogelreservate und Badegewässer.