SCHWEIZ · LANDSCHAFT · GEWÄSSERSCHUTZ
Gewässerschutzbereich Au
Was diese Ebene zeigt
Der Gewässerschutzbereich Au nach Art. 19 GSchG und Anhang 4 GSchV: die nutzbaren unterirdischen Gewässer und die zu ihrem Schutz notwendigen Randgebiete. Bauten, Anlagen, Grabungen und Erdbewegungen, die die Gewässer gefährden können, brauchen hier eine kantonale Bewilligung (Art. 19 Abs. 2 GSchG), und Anlagen unter dem mittleren Grundwasserspiegel sind grundsätzlich nicht zulässig. Enthalten sind die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, FR, GE, GL, GR, JU, LU, SH, SO, SZ, TG, TI, UR, VS, ZG und ZH; nicht enthalten sind Kantone, deren Nutzungsbedingungen die Verwendung in dieser App nicht erlauben oder die die Daten nicht offen publizieren. Für die Daten des Kantons Graubünden gilt: «Hinsichtlich der inhaltlichen Richtigkeit, Genauigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der veröffentlichten Informationen wird keine Gewähr übernommen.»
Herausgeber und Lizenz
Kantone AG/AI/AR/BE/BL/BS/FR/GE/GL/GR/JU/LU/SH/SO/SZ/TG/TI/UR/VS/ZG/ZH über geodienste.ch (Quelle: Planerischer Gewässerschutz, Kanton Graubünden, 2026), Nutzungsbedingungen der Kantone
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Kantone AG/AI/AR/BE/BL/BS/FR/GE/GL/GR/JU/LU/SH/SO/SZ/TG/TI/UR/VS/ZG/ZH über geodienste.ch (Quelle: Planerischer Gewässerschutz, Kanton Graubünden, 2026), Nutzungsbedingungen der Kantone
Woher die Daten kommen
WFS · geodienste.ch
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Angaben zu jedem Objekt
Kantonale Bezeichnung · Kanton
In diesen Voreinstellungen
Gewässerschutz, Naturgefahren
Die Grundwasserschutzzonen S1 bis S3, Sh und Sm, die Schutzareale, die Gewässerschutzbereiche Au und Ao und die Zuströmbereiche, der Gewässerraum, dann die Gefahren- und Gefahrenhinweiskarten, der Naturereigniskataster und die seismischen Baugrundklassen – mit den Badegewässern und dem ökomorphologischen Zustand der Fliessgewässer.