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LIECHTENSTEIN · ZUGANG · ZUGANG

Winterruhezonen für Wildtiere

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Was diese Ebene zeigt

Die Winterruhezonen nach der Verordnung über die Winterruhezonen für Wildtiere (WRZV) von 2014: Gebiete, die im Winter nicht betreten werden dürfen, damit Gämsen, Rothirsche und Raufusshühner ungestört bleiben. Im Rheintal gilt das Verbot vom 1. Januar bis 31. März, im Alpengebiet vom 15. Dezember bis 15. April.

Herausgeber und Lizenz

Liechtensteinische Landesverwaltung, Amt für Umwelt (Opendata BY: freie Nutzung, Quellenangabe Pflicht)

Lizenz vom Herausgeber nicht angegeben

Liechtensteinische Landesverwaltung, Amt für Umwelt (Opendata BY: freie Nutzung, Quellenangabe Pflicht)

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Schutzgebiete Liechtenstein

Die Schutzgebiete, mit denen die Karte in ganz Liechtenstein kostenlos aufgeht: Naturschutz-, Landschaftsschutz- und Pflanzenschutzgebiete, die Smaragd-Gebiete Ruggeller Riet und Schwabbrünnen-Äscher, Waldreservate und Sonderwaldflächen sowie die Winterruhezonen für Wildtiere.

Wandern und Natur erleben

Wanderwege, Bergwanderwege und Rad- und Mountainbikerouten, mit den Winterruhezonen, die im Winter nicht betreten werden dürfen, den Naturschutz- und Pflanzenschutzgebieten und den Naturdenkmälern am Weg.

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