DEUTSCHLAND · AUSWEISUNGEN · KLEINSCHUTZGEBIETE
Naturdenkmale, Einzelobjekte (Bayern)
Was diese Ebene zeigt
Punktförmige Naturdenkmale: Einzelbäume, Baumgruppen, Findlinge, Quellen. Sie sind nach § 28 BNatSchG ebenso streng geschützt wie die flächigen: Beseitigung und Veränderung sind verboten. Weil sie punktförmig geführt werden, sagt die Karte nichts über den Kronen- oder Wurzelbereich, der im Einzelfall mitgeschützt ist.
Herausgeber und Lizenz
Datenquelle: Bayerisches Landesamt für Umwelt (www.lfu.bayern.de) · CC BY 4.0
Datenquelle: Bayerisches Landesamt für Umwelt (www.lfu.bayern.de) — CC BY 4.0
Woher die Daten kommen
WFS · www.lfu.bayern.de
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Angaben zu jedem Objekt
Status
In diesen Voreinstellungen
Bestandsaufnahme
Womit eine Umweltbaubegleitung oder ein Planungsbüro anfängt: die Schutzgebietskulisse, die Kleinschutzgebiete, Naturdenkmale und geschützte Landschaftsbestandteile, die gesetzlich geschützten Biotope und FFH-Lebensraumtypen samt Critical Loads, und die Artnachweise. Die Kleinschutzgebiete und Biotope stehen dort zur Verfügung, wo das jeweilige Land sie offen veröffentlicht.
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