LIECHTENSTEIN · LANDSCHAFT · PLANUNG
Konsultationsbereiche Störfallvorsorge: Betriebe
Was diese Ebene zeigt
Die Konsultationsbereiche um Betriebe, die der Störfallverordnung unterstehen. Wer darin plant oder baut, besonders Wohnungen, Schulen oder Spitäler, muss die Störfallvorsorge mit dem Amt für Umwelt abstimmen.
Herausgeber und Lizenz
Liechtensteinische Landesverwaltung, Amt für Umwelt (Opendata BY: freie Nutzung, Quellenangabe Pflicht)
Lizenz vom Herausgeber nicht angegeben
Liechtensteinische Landesverwaltung, Amt für Umwelt (Opendata BY: freie Nutzung, Quellenangabe Pflicht)
Woher die Daten kommen
WFS · service.geo.llv.li
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Angaben zu jedem Objekt
Konsultationsbereich
In diesen Voreinstellungen
Planen und Bauen in Liechtenstein
Was ein Bauvorhaben im Land zuerst trifft: Liegenschaften der amtlichen Vermessung, geschützte Kulturgüter, Konsultationsbereiche der Störfallvorsorge, Grundwasserschutzzonen, die landwirtschaftliche Bodenkarte und invasive Neophyten.