LIECHTENSTEIN · AUSWEISUNGEN · GESETZLICH
Naturschutzgebiete
Was diese Ebene zeigt
Die Naturschutzgebiete nach Art. 19 des Naturschutzgesetzes, je mit einer eigenen Schutzverordnung der Regierung. Darin gelten Betretungs-, Bau- und Nutzungsbeschränkungen; viele Riedwiesen dürfen erst nach dem 15. September gemäht werden. Das Ruggeller Riet ist zugleich Ramsar- und Smaragd-Gebiet. Massgebend ist die jeweilige Verordnung im ÖREB-Kataster.
Herausgeber und Lizenz
Liechtensteinische Landesverwaltung, Amt für Umwelt (Opendata BY: freie Nutzung, Quellenangabe Pflicht)
Lizenz vom Herausgeber nicht angegeben
Liechtensteinische Landesverwaltung, Amt für Umwelt (Opendata BY: freie Nutzung, Quellenangabe Pflicht)
Woher die Daten kommen
WFS · service.geo.llv.li
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Schutzgebiete Liechtenstein
Die Schutzgebiete, mit denen die Karte in ganz Liechtenstein kostenlos aufgeht: Naturschutz-, Landschaftsschutz- und Pflanzenschutzgebiete, die Smaragd-Gebiete Ruggeller Riet und Schwabbrünnen-Äscher, Waldreservate und Sonderwaldflächen sowie die Winterruhezonen für Wildtiere.
Inventar der Naturvorrangflächen
Das Inventar der Naturvorrangflächen 2025 mit einem Objektblatt zu jedem Objekt: schützenswerte Lebensräume, Landschaften, Naturdenkmäler und Waldstandorte, dazu die Vernetzungsstreifen, die Neophytenstandorte und die Naturschutzgebiete. Die Fachgrundlage jeder Umweltabklärung im Land.
Wandern und Natur erleben
Wanderwege, Bergwanderwege und Rad- und Mountainbikerouten, mit den Winterruhezonen, die im Winter nicht betreten werden dürfen, den Naturschutz- und Pflanzenschutzgebieten und den Naturdenkmälern am Weg.