LIECHTENSTEIN · LANDSCHAFT · WASSER
Grundwasserschutzgebiete
Was diese Ebene zeigt
Die Grundwasserschutzgebiete, festgelegt mit LGBl. 1988 Nr. 60. Darin gelten Einschränkungen für Bauten, Lagerung wassergefährdender Stoffe und Materialabbau.
Herausgeber und Lizenz
Liechtensteinische Landesverwaltung, Amt für Umwelt (Opendata BY: freie Nutzung, Quellenangabe Pflicht)
Lizenz vom Herausgeber nicht angegeben
Liechtensteinische Landesverwaltung, Amt für Umwelt (Opendata BY: freie Nutzung, Quellenangabe Pflicht)
Woher die Daten kommen
WFS · service.geo.llv.li
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Angaben zu jedem Objekt
Rechtsgrundlage · Status
In diesen Voreinstellungen
Grundwasser und Schutzwald
Grundwasserschutzzonen S1 bis S3, Grundwasserschutzareale und -gebiete, dazu der Schutzwald gegen Lawinen, Steinschlag, Rutschungen und Hochwasser aus der Schutzwaldausscheidung 2024.