DEUTSCHLAND · AUSWEISUNGEN · WASSER
Heilquellenschutzgebiete, Rechtsverordnung (Rheinland-Pfalz)
Was diese Ebene zeigt
Per Rechtsverordnung festgesetzte Heilquellenschutzgebiete nach § 53 WHG, etwa um Bad Ems, Bad Dürkheim, Bad Neuenahr und Daun, mit ihren Schutzzonen. Sie sichern staatlich anerkannte Heilquellen; was in welcher Zone verboten oder genehmigungspflichtig ist, steht in der jeweiligen Verordnung.
Herausgeber und Lizenz
Ministerium für Landwirtschaft, Weinbau, Umwelt und Forsten Rheinland-Pfalz / Landesamt für Umwelt · CC BY-SA 4.0
© Ministerium für Landwirtschaft, Weinbau, Umwelt und Forsten Rheinland-Pfalz / Landesamt für Umwelt — CC BY-SA 4.0
Woher die Daten kommen
WFS · geodienste-wasser.rlp-umwelt.de
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Angaben zu jedem Objekt
Zone · Kennung
In diesen Voreinstellungen
Wasser und Hochwasser
Die wasserrechtliche Seite eines Standorts: Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebiete mit ihren Zonen, festgesetzte Überschwemmungsgebiete und Hochwassergefahrenkarten, die sächsischen Hochwasserentstehungsgebiete und die Badegewässer. In festgesetzten Überschwemmungsgebieten nach § 76 WHG gelten die baulichen Schutzvorschriften des § 78 WHG mit gesetzlichen Ausnahmen und behördlichen Zulassungsmöglichkeiten. Die Karte ersetzt keine Prüfung des konkreten Vorhabens durch die zuständige Behörde.
Weitere Ebenen in dieser Gruppe
- Badegewässer
- Trinkwasserschutzgebiete (bundesweit, WasserBLIcK)
- Wasserschutzgebiete (Baden-Württemberg)
- Trinkwasserschutzgebiete (Sachsen)
- Heilquellenschutzgebiete (Sachsen)
- Trinkwasserschutzgebiete (Niedersachsen)
- Heilquellenschutzgebiete (Niedersachsen)
- Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebiete (Hessen)
- Wasserschutzgebiete (Berlin)
- Küsten- und Gewässerschutzstreifen (Mecklenburg-Vorpommern)
- Wasserschutzgebiete (Mecklenburg-Vorpommern)
- Küstenschutzgebiete (Mecklenburg-Vorpommern)