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Auengebiete ausserhalb des Bundesinventars
Was diese Ebene zeigt
Auengebiete ausserhalb des Bundesinventars, mit ihrer vom BAFU eingeschätzten Bedeutung – regional oder lokal – und Qualität. Sie sind nicht als Objekte von nationaler Bedeutung geschützt; als Uferbereiche mit Auenvegetation fallen sie aber unter den allgemeinen Biotopschutz von Art. 18 Abs. 1bis NHG, und die Kantone können sie als Biotope von regionaler oder lokaler Bedeutung schützen.
Herausgeber und Lizenz
Bundesamt für Umwelt (BAFU), opendata.swiss: freie Nutzung
Lizenz vom Herausgeber nicht angegeben
Bundesamt für Umwelt (BAFU), opendata.swiss: freie Nutzung
Woher die Daten kommen
GEOADMIN
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Angaben zu jedem Objekt
Bedeutung · Qualität
In diesen Voreinstellungen
Bundesinventare
Die Inventare von nationaler Bedeutung, an denen ein Vorhaben gemessen wird: BLN, Auen, Hoch- und Flachmoore, Moorlandschaften, Trockenwiesen und -weiden und Amphibienlaichgebiete, dazu die Jagdbanngebiete, Vogelreservate, Waldreservate, Wildruhezonen, die Smaragd- und Ramsar-Gebiete und die Pro-Natura-Schutzgebiete. Die Grundlage jeder Umweltabklärung nach NHG.
Umweltabklärung
Womit ein Umweltbüro eine Standortabklärung beginnt: die Biotopinventare des Bundes, Waldreservate und Wildruhezonen, der Zustand der Fliessgewässer, Wildtierkorridore und Amphibienzugstellen, die Fundorte gefährdeter Moose, dazu die Grundwasserschutzzonen, die Gefahrenkarte und die Kataster der belasteten Standorte der Kantone, die sie offen publizieren.